Artikel-Nr.: gk-7144600
GOK Vordruckregler Typ DE 50/30 S VDR 50/30 mbar Druckminderer 2025
Dringend vorgeschrieben beim Anschluss von neueren Geräten (mit 30 mbar) an älteren Anlagen die mit 50 mbar laufen. Vordruckregler komplett für Anschluß 8mm Leitung
* inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten
Expresskauf
* inkl. ges. MwSt. zzgl. Versandkosten
** gilt für Lieferungen innerhalb Deutschlands, Lieferzeiten für andere Länder entnehmen Sie bitte der Schaltfläche mit den Versandinformationen.
** gilt für Lieferungen innerhalb Deutschlands, Lieferzeiten für andere Länder entnehmen Sie bitte der Schaltfläche mit den Versandinformationen.
GOK Vordruckregler Typ DE 50/30 S VDR 50/30 mbar
zur sicheren und normgerechten Integration von 30 mbar Gasgeräten in 50 mbar Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und Booten
Dringend vorgeschrieben beim Anschluss von neueren Geräten (mit 30 mbar) an älteren Anlagen die mit 50 mbar laufen. Vordruckregler komplett für Anschluß 8mm Leitung
- inklusive 1 m Kunststoff-Entlüftungsleitung
- einfache Montage in die jeweilige Geräteleitung
- integrierte Bypassbohrung sorgt für eine Gasdichtheitsprüfung bis zum Gasgerät
- ideal bei Nachrüstung der Flüssiggasanlage oder Austausch von defekten Gasgeräten
- EU-Baumusterprüfbescheinigung GGV
- Maximal zulässiger Druck: PS 1 bar
GOK Art. Nr. 7144600
Herstellungsjahr: 2025
- Im DVGW-Arbeitsblatt G 607 Flüssiggasanlagen in bewohnten Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen - Betrieb und Prüfung wird vorgeschrieben, dass Druckregler spätestens 10 Jahre nach Herstelldatum auszuwechseln sind. Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar ist gemäß der G 607 bei einem Austausch, ein Regler nach EN 16129, Anhang D (siehe z. B. Bestell-Nr. 01 280 10) zu verwenden. Für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz. Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar besteht nicht.
- Im DVGW-Arbeitsblatt G 608 "Kleine Wasserfahrzeuge - Betrieb und Prüfung der Flüssiggasanlage" ist vorgeschrieben, dass Druckregler und Schlauchleitungen spätestens 6 Jahre nach Herstelldatum gegen neue auszuwechseln sind. Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar, ist gemäß der G 608 bei einem Austausch, ein Druckregler nach EN 16129 Anhang M (siehe z. B. Bestell-Nr. 01 280 14) zu verwenden. Für Flüssiggasanlagen in Booten mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz. Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar existiert nicht. In Flüssiggasanlagen nach EN ISO 10239 sind Druckregler mit Manometer oder der Einbau eines Leckagetestgerätes vorgeschrieben.
Zubehör
Ähnliche Artikel
GOK Regler- und Armaturen-Gesellschaft mbH & Co. KG
Obernbreiter Strasse 2-18
97340 Marktbreit
Deutschland
info@gok.de




